KMU können durch gezieltes Nutzen und Teilen von Daten Mehrwerte, bspw. in Form neuer/besserer Produkte und Services, generieren.
Die Bereitschaft von KMU, Daten auszutauschen, wird nicht ausschließlich durch rechtliche Faktoren, sondern zu großen Teilen auch durch vorgelagerte organisatorische und wertschöpfungsbezogene Faktoren beeinflusst.
Die Kooperations- und Datenteilbereitschaft (insb. auch grenzübergreifend) erfordert jedoch spezielles rechtliches Fachwissen, um in einer digitalen Wirtschaft von Daten als Erfolgsfaktor zu profitieren.
Insbesondere muss die Besonderheit von Daten als Vermögenswert und deren rechtliche Einordnung bei Datenaustausch-prozessen, bspw. bei Datennutzungsvereinbarungen, beachtet werden. Dabei beschäftigen wir uns u.a. mit diesen rechtlichen Fragestellungen:
Gibt es Rechte an den im KMU anfallenden Daten? Wenn ja, welche?
Wie können Daten geschützt werden, die für das KMU wettbewerbsentscheidend sind?
Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, den Schutz von Daten als Geschäftsgeheimnis aufrechtzuhalten?
Welche gesetzlichen Anforderungen stellt bspw. das Datenschutzrecht an den grenzübergreifenden Datenaustausch?
Das Forschungsteam im Bereich Recht hat zum Ziel, den KMU in der Förderregion Orientierungshilfen und Handlungs-empfehlungen innerhalb eines Legal Frameworks zur Verfügung zu stellen, um einen rechtssicheren Datenaustausch anzugehen und aktuell bestehende Hürden zu überwinden.
Dabei forschen wir unter unserer Arbeitshypothese: „Gezieltes Agieren nach außen erfordert eine innere Ordnung.“